Thönnissen
7, Lauthegaass
L-5450 Stadtbredimus
Das Strafrecht repräsentiert den staatlichen Strafanspruch bei gesetzwidrigem Verhalten. Im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren stehen sich die Strafverfolgungsbehörden und der beschuldigte mutmaßliche Täter mit seinem Verteidiger gegenüber. Das Gericht hat die Aufgabe, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln und auf dessen Grundlage ein Urteil zu sprechen. Damit ein faires, den Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung entsprechendes Verfahren gewährleistet ist, bedarf es in der Regel bereits bei Beginn der Ermittlungen eines rechtskundigen Verteidigers auf Seiten des Beschuldigten.
Vielfältige Fallgestaltungen sind denkbar, von Straßenverkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt oder Verkehrsunfallflucht mit drohendem Verlust der Fahrerlaubnis), Eigentums- und Körperverletzungstaten bis hin zum Vorwurf der organisierten Kriminalität, vor allem im Bereich der Drogendelikte.
Es ist eine heilige Forderung der Gerechtigkeit, dass der dem juristisch durchgebildeten Anklagebeamten gegenüber fast wehrlose Angeklagte in allen Nicht-Bagatell-Fällender Verteidigung nicht ermangele.“
- Rudolf G. Binding