Thönnissen
7, Lauthegaass
L-5450 Stadtbredimus
Das allgemeine Zivilrecht, auch als Bürgerliches Recht bezeichnet, regelt grundlegend den Privatrechtsverkehr. Etwa beim Kauf eines Fahrzeugs, der Anmietung einer Wohnung, der Geltendmachung einer Forderung oder dem Herausgabeverlangen von Eigentum ist das Bürgerliche Recht stets Prüfungsmaßstab für die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.
In einer modernen Dienstleistungsgesellschaft wird die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wichtiger. Das individuelle und kollektive Arbeitsrecht schaffen hier einen Interessensausgleich aller am Arbeitsprozess beteiligten Parteien. Geregelt werden beispielsweise die Arbeitsvertragsgestaltung, die Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses (wie etwa Urlaub, Teilzeitarbeit oder Befristung) und der relevante Bereich des Kündigungsschutzes. Das kollektive Arbeitsrecht hingegen normiert die betrieblichen und überbetrieblichen Belange über das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht.
Jedes Jahr werden alleine in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg viele Millionen Euro vererbt und geerbt. Das Erbrecht regelt im Todesfall die privat- und vermögensrechtlichen Folgen. Über die gesetzliche Erbfolge hinaus gibt es auch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Bereits zu Lebzeiten kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag eine Regelung getroffen werden, die dem Willen des Erblassers auch nach seinem Ableben entspricht. Der Bezug zum Familien- und Steuerrecht bedingt, dass das Erbrecht eine schwierige, nicht alltägliche Materie darstellt.
Das Leben ist ebenso vielseitig wie Beziehungen der Menschen untereinander, vor allem im familiären Bereich. Das Familienrecht regelt die Verhältnisse innerhalb des Familienverbandes als auch nach außen. Dies betrifft zunächst die klassischen Bereiche der Eheschließung, der Ehescheidung, güterrechtliche Fragen oder Versorgungsausgleich und Vermögensausgleich im Falle des Scheiterns der Ehe bis hin zum Ehegatten- und Kindesunterhalt. Wichtig sind jedoch auch verfahrensrechtliche, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften, weshalb sich dieses Rechtsgebiet als sehr komplex darstellt. Auf professionelle Beratung und Vertretung sollte nicht verzichtet werden.
Immer dann, wenn Kaufleute oder Handelsgesellschaften in rechtsgeschäftlichen Kontakt treten, kommen die Normen des Handelsrechts zur Anwendung. Hier kann auch vom Sonderprivatrecht der Kaufleute gesprochen werden. Wegen der zunehmenden Globalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen und der erheblichen Abweichungen zum Allgemeinen Zivilrecht bedarf es in der Regel bei Vertragsgestaltungen und Abwicklungen von Rechtsgeschäften, insbesondere im Falle der Leistungsstörungen, eines fachkundigen Beistandes.
Das Strafrecht repräsentiert den staatlichen Strafanspruch bei gesetzwidrigem Verhalten. Im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren stehen sich die Strafverfolgungsbehörden und der beschuldigte mutmaßliche Täter mit seinem Verteidiger gegenüber. Das Gericht hat die Aufgabe, den tatsächlichen Sachverhalt zu ermitteln und auf dessen Grundlage ein Urteil zu sprechen. Damit ein faires, den Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung entsprechendes Verfahren gewährleistet ist, bedarf es in der Regel bereits bei Beginn der Ermittlungen eines rechtskundigen Verteidigers auf Seiten des Beschuldigten.
Vielfältige Fallgestaltungen sind denkbar, von Straßenverkehrsdelikten (Trunkenheitsfahrt oder Verkehrsunfallflucht mit drohendem Verlust der Fahrerlaubnis), Eigentums- und Körperverletzungstaten bis hin zum Vorwurf der organisierten Kriminalität, vor allem im Bereich der Drogendelikte.
Es ist eine heilige Forderung der Gerechtigkeit, dass der dem juristisch durchgebildeten Anklagebeamten gegenüber fast wehrlose Angeklagte in allen Nicht-Bagatell-Fällender Verteidigung nicht ermangele.“
- Rudolf G. Binding
Täglich nimmt eine Vielzahl von Personen am Straßenverkehr teil, wobei es im Fall von Regelverstößen zu erheblichen Problemen kommt. Droht bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens oft eine erhebliche Geldbuße, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder ein Fahrverbot, kann es bei einem Verkehrsunfall wegen ungeklärter oder streitiger Schuldfrage zu Verzögerungen bei der Schadensregulierung kommen.
Gerade hier bedarf es professioneller Unterstützung des betroffenen Verkehrsteilnehmers, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und sich vor unangemessener staatlicher Sanktion zu schützen.